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1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für die angebotene Dienstleistung der Personalvermittlung. Excellent Event Service, Studenten-Vermittlung International S.L.U (Die Agentur) befasst sich mit der Vermittlung von Messe-, Promotion- oder Veranstaltungspersonal, in dem im Auftrag vom Kunden vorgegebenen Art und Umfang.
2. Beauftragung der Agentur
Durch die Versendung des (Online-) Buchungsformulars an die Agentur oder durch die fernmündliche Auftragsaufnahme über die Agenturhotline, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, welcher keiner Unterzeichnung bedarf. Die Agentur (Auftragnehmer) versucht gemäß den oben vorgenommenen Angaben und Anforderungen des Auftraggebers, entsprechendes Personal an ihn zu vermitteln. Die Leistungserfüllung seitens der Agentur beginnt mit erfolgreicher Suche nach geeignetem Personal.
3. Leistung der Agentur gegenüber dem Kunden
Die Agentur wird den Kontakt zwischen dem Personal und dem Kunden ermöglichen, d.h. der/die von der Agentur ausgewählte/n Person/en meldet/n sich direkt beim Kunden, um einen Vorstellungstermin zu vereinbaren. Die Agentur wird dem Kunden die Telefonnummer und wenn erwünscht die Anschrift der Person/en bekannt geben; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Personen, die sich bei Excellent Event Service bewerben, erklären sich bereit, vorab durch Registrierung ein Onlineprofil inkl. mindestens zweier Fotos (Ganzkörper & Portrait) zu hinterlegen. Die Daten dienen der reinen Vermittlung und werden vertraulich behandelt. Kundendaten werden ebenfalls ausschließlich zum Zweck der Vermittlung von Personal an den Kunden bzw. zur Rechnungsstellung gespeichert.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Agentur Personal lediglich vermittelt und die vermittelten Personen weder Angestellte noch freie Mitarbeiter der Agentur sind und somit kein Arbeitsverhältnis zwischen der Agentur und den vermitteltem Personal besteht. Aus diesem Grunde kommt eine Vereinbarung bezüglich der auszuführenden Tätigkeiten und der Bezahlung auch nur zwischen der vermittelten Kraft und dem Kunden, jedoch nicht mit der Agentur zustande.
4. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem vermittelten Personal, ein Honorar/Lohn innerhalb des von der Agentur vorgegebenen Rahmens pro geleistete Arbeitstunde (ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer) zu zahlen. Mit Annahme dieser Vereinbarung und Ausführung der oben näher beschriebenen Aufgaben durch das vermittelte Personal, verpflichtet er sich, dieses innerhalb von 10 Tagen nach Ausführung der bestellten Aufgaben an die vermittelten Personen zu zahlen.
Bei erfolgreicher Vermittlung verpflichtet er sich eine Vermittlungsgebühr entsprechend der unten aufgeführten Tariftabelle an die oben genannte Agentur zu zahlen. Eine Vermittlungsgebühr wird jedoch erst mit einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit fällig. Eine Vermittlung ist erfolgreich, wenn es zu einem Arbeitsverhältnis, unabhängig von Art und Umfang, zwischen dem/den von der Agentur vermittelten Kandidaten und dem Auftraggeber kommt.
Diese Beträge sind 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
Benötigt der Kunde später weitere Personen oder werden die vermittelten Personen erneut vom Auftraggeber eingesetzt, fällt die Vermittlungsgebühr entsprechend der unten stehenden Tariftabelle erneut an.
| Tarif MA: |
Vermittlungsgebühr bei 1 Einsatztag pro Person |
43,50 EUR |
| Tarif MB: |
Vermittlungsgebühr bei 2 Einsatztagen pro Person |
59,95 EUR |
| Tarif MC: |
Vermittlungsgebühr bei 3 Einsatztagen pro Person |
67,95 EUR |
| Tarif MD: |
Vermittlungsgebühr bei 4 Einsatztagen pro Person |
77,95 EUR |
| Tarif ME: |
Vermittlungsgebühr bei 5 Einsatztagen pro Person |
59,95 EUR |
| Tarif MF: |
Vermittlungsgebühr bei 6 Einsatztagen pro Person |
105,95 EUR |
| Tarif MG: |
Vermittlungsgebühr bei 7 Einsatztagen pro Person |
113,95 EUR |
| Tarif MH: |
Vermittlungsgebühr bei 8 Einsatztagen pro Person |
127,95 EUR |
| Tarif MI: |
Vermittlungsgebühr bei 9 Einsatztagen pro Person |
136,95 EUR |
| Tarif MJ: |
Vermittlungsgebühr bei 10-14 Einsatztagen pro Person |
143,95 EUR |
| Tarif MK: |
Vermittlungsgebühr bei mehr als 14 Einsatztagen pro Person |
153,95 EUR |
Oben stehende Preisliste gilt für die Buchung von bis zu 4 Personen. Bei der Buchung von 5-8 Personen gewähren wir 10 % Rabatt. Bei Buchung von 9 - 15 Personen gewähren wir 15 % Rabatt. Bei Buchung von mehr als 15 Personen Rabatt auf Anfrage.
5 b. Hinweis zur IVA/MwSt:
Die auf unserer Website publizierten Vermittlungsgebühren verstehen sich zuzüglich dem an Ihrem Wohn- oder Firmensitz gültigen IVA- bzw. - MwSt-Satz.
Wenn Sie als Privatkunde oder Firmenkunde Ihren Wohn- oder Firmensitz in Spanien haben, dann erhalten Sie von uns als Agentur (Auftragnehmer) eine Rechnung mit ausgewiesener IVA (18 %).
Wenn Sie als Privatkunde oder Firmenkunde Ihren Wohn- oder Firmensitz in einem anderen Land außer Spanien haben, erhalten Sie von Studenten-Vermittlung International S.L.U. Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Die Agentur (Leistungserbringer) ist in diesem Fall nicht umsatzsteuerpflichtig nach Art. 68 und 70 span. LIVA - Die Umsatzsteuerschuld für unsere erbrachte Leistung wird auf Sie als Leistungsempfänger übertragen.
6. Auskunftsverpflichtung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur Auskunft zu erteilen, ob und wie oft er Personen gebucht hat, die ursprünglich von der oben stehenden Agentur vermittelt wurden.
7. Haftung
Die Agentur übernimmt keine Haftung:
. für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung,
. für eine etwaige mangelnde Arbeitsleistung oder Zuverlässigkeit des Vermittelten,
. für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit liegt.
Ansprüche wegen Schlechtleistung können nur gegenüber der/den vermittelten Person(en), nicht jedoch gegenüber der Agentur geltend gemacht werden, da eine Tätigkeits-Vereinbarung nur zwischen Kunde und der/den vermittelten Person(en) zustande kommt.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die vermittelte Person. Die Überprüfung der durch den/die Kandidaten gemachten Angaben obliegt dem Auftraggeber. Dies gilt auch für die Überprüfung des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis bei Beschäftigung von ausländischen Personen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für ordnungsgemäße Anmeldung der vermittelten Personen, sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Auftraggeber wird die Agentur nach den Bewerbungsgesprächen über den Stand der Bewerbungen informieren. Eine Aufhebung dieser Vereinbarung ist für beide Parteien jederzeit möglich. Etwaige Ansprüche der Agentur gegenüber dem Auftraggeber aus erfolgreicher Vermittlungstätigkeit werden hiervon jedoch nicht berührt. Weitere Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Haftungsausschluss besteht außerdem für die Folgen eines Nicht-Zustandekommens eines geplanten Termins. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Die Haftung für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8. Folgeaufträge
Nimmt der Auftraggeber das vermittelte Personal mehrfach in Anspruch, d. h. werden mehrere Tätigkeitsvereinbarungen getroffen, so ist die oben genannte Vermittlungsgebühr für jeden einzelnen Vertragsabschluß fällig.
9. Rücktritt
Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung von dieser zurück, so dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung unmöglich gemacht werden, wird in jedem Falle 50 % der für diesen Auftrag relevanten Vermittlungsgebühr fällig. Dies gilt nicht in den Fällen, bei denen es nicht möglich war geeignetes Personal zu vermitteln, wenn also der Grund für den Rücktritt von der Auftragserteilung nicht auf Seiten des Auftraggebers liegt.
10. Verschiedenes
Sollten ein oder mehrere Punkte nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sind sich beide Parteien darüber einig, dass alle anderen Punkte die Gültigkeit behalten. In diesem Falle werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen inhaltlich und ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt. Andere Vereinbarungen als die hier vorliegenden wurden nicht getroffen, insbesondere gibt es keine mündlichen Nebenabreden.
Gerichtsstand: Palma de Mallorca, Spanien
Palma de Mallorca, 11.11.2009
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